1933-1945 - FFw Falkenstein/Vogtland

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1933
Vom 29.Juli 1933 fanden wir einen Antrag auf Auszeichnung für langjährige, ununterbrochene Dienstzeit für die Kameraden für 10 - jährige Dienstzeit sowie Pionier Paul Röder und Spritzenmann Alfred Mrosek, für 20 - jährige Dienstzeit, Sektionsführer Ernst Fischer, Sektionsführer Max Stumpf und Sektionsführer Karl Strobel der vom Stadtrat Falkenstein befürwortet und an den 1. Vorsitzenden des Kreisverbandes Vogtländischer Feuerwehren weitergeleitet wurde.
Baumeister und Kommandant Herr Canis verfasste ein Schreiben an die Stadt. Er bat das Meldeamt um Klärung, der zu hohen Miete für den Unterkunftsraum der Motorspritze im Depot Sedanstraße (heute Robert- Koch Straße), mit dem Eigentümer des Gebäudes (Fa. Vogel AG in Meerane). Sollte von der Firma ein Entgegenkommen nicht gezeigt werden, so müsste der Raum von der Freiwilligen Feuerwehr aufgegeben werden. Daraufhin wurde die Firma Vogel gebeten, den Mietpreis um 25 - 30% herabzusetzen.
Antwort der Firma Vogel: Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits die Heizungskosten für das Winterhalbjahr teurer kommt, als der gezahlten Mietpreis, die Differenz der Heizkosten sollte somit erlassen werden und hoffen deshalb, dass nach wie vor das Mietverhältnis bestehen bleiben kann, wie es vereinbart war.

1935
Laut Jahresbericht waren in der Freiwilligen Feuerwehr 103 aktive Mitglieder. Es wurden 12 Übungen durchgeführt und drei Brände im Ort gelöscht.
Bittschrift:
Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Falkenstein übersandte ein Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Falkenstein, betreffs Reisekostenzuschuss zur Landesschau "Der Rote Hahn" des stattfindenden sächsischen Feuerwehrlandestreffen in Dresden am 15. und 16. Juni 1935. Hier haben sich 39 Kameraden für die Teilnahme gemeldet. Die anfallenden Kosten pro Person betragen 3,40 RM Fahrgeld und die Übernachtung 0,70 RM. Von der Stadt Falkenstein wurden 60,00 RM Beihilfe genehmigt.
In Ausübung des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr kann es auch zu Unfällen kommen. Nun möchten wir kurz über den Hergang des Unfalls berichten, der sich im September 1935 ereignete. Bei einem Brand der Firma Dresdner- Gardinen- und Spitzenmanufaktur, Abteilung Oertel & Co. in Falkenstein , wurde wegen herabfallenden Brandgutes einfach ein 75 mm starker wasserführender Schlauch abgelegt. Beim Aufnehmen desselben wurde ein Kamerad vom wasserführenden Schlauch herumgerissen. Dabei verdrehte und verstauchte er sich den Fuß. Die Behandlung erfolgte durch einen Sanitäter. Der Kamerad war eine Woche lang arbeitsunfähig. Die angefallenen Kosten übernahm die freiwillige Unfallversicherung.

1936
In diesem Jahr vergrößerte sich die Feuerwehr gegenüber 1935 um 30 Mitglieder. Es mussten 7 Brände gelöscht werden, davon waren 4 Brände im Ort. In einem Zeitungsbericht von 1936 zollte der Reichs - und preußische Minister des Innern volle Achtung der Freiwilligen Feuerwehren . Hierzu die Veröffentlichung:
" Durch das Feuerlöschgesetz vom 15.12.1933 sind die Freiwilligen Feuerwehren zu wertvollen disziplinierten Hilfsgruppen der Feuerlöschpolizei gemacht worden. Dieser Erfolg ist um so mehr anzuerkennen, als die Mitglieder sich neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit ehrenamtlich in uneigennütziger Weise den Dienst an Volk und Vaterland zur Verfügung stellen.
Bedauerlicher Weise gibt es hier und dort trotzdem noch Volksgenossen, die den Wert und die Unentbehrlichkeit der Freiwilligen Feuerwehren nicht erkennen wollen. Meistens wird es sich dabei um solche Volksgenossen handeln, denen auch heute die Bedeutung des Wortes "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" noch nicht aufgegangen ist.
Ich ersuche ergebenst unberechtigten Angriffen gegen die Freiwilligen Feuerwehren stets in schärfster Weise entgegen zu treten. Auf keinen Fall darf geduldet werden, dass ein Machtmittel des Staates wie die Freiwilligen Feuerwehren durch Wort und Tat unverantwortlicher Personen beleidigt wird.
In einem weiteren Erlass hat der Reichsinnenminister, um eine Angleichung der außerpreußischen Bestimmungen an die preußischen Bestimmungen der Feuerwehren anzupassen. Dies gilt hinsichtlich des Tragens des polizeilichen Hoheitszeichens. Danach dürfen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren das polizeiliche Hoheitszeichen tragen, wenn die betreffende Feuerwehr von der zuständigen Polizeiaufsichtsbehörde als öffentliche Feuerwehr anerkannt worden ist. Diese Anerkennung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn der Führer der Freiwilligen Feuerwehr sich schriftlich verpflichtet, seine Feuerwehr dem zuständigen Ortspolizeiverwalter zu unterstellen und die Vorschriften, die in Zukunft für die als Feuerlöschpolizei anerkannte Freiwilligen Feuerwehren erfahren werden, auch bei der ihnen unterstellten Feuerwehr durchzuführen.
Die Aufsichtsbehörde hat dabei zu prüfen, ob die betreffende Feuerwehr den Anforderungen entspricht, die billigerweise nach Lage der Verhältnisse an eine als öffentliche Feuerwehr anzuerkennende Freiwillige Feuerwehr zu stellen sind. Auf die entsprechenden Anträge hin hat der Amtshauptmann zu Auerbach als Polizeiaufsichtsbehörde auf Grund des Erlasses des Reichs- und preußischen Ministers des Innern vom 05. Februar 1936 , die Freiwilligen Feuerwehren des Bezirksfeuerwehrverbandes Auerbach, unter ihnen auch die Freiwillige Feuerwehr Falkenstein, die Fabrikfeuerwehr Thoray in Falkenstein und die Freiwilligen Feuerwehren Ellefeld, Grünbach, Hammerbrücke, Werda und Bergen, als öffentliche Feuerwehr anerkannt. Diese Feuerwehren haben damit zugleich die Berechtigung zum Tragen des polizeilichen Hoheitszeichens erhalten. Aufgrund dieser Anerkennung als Feuerlöschpolizei werden die Feuerwehren sich auch an der Durchführung der auf Ende April verlegten Polizeiaufklärungswoche beteiligen.

1939
Das Feuerlöschgerätehaus mit Schlauchtrockenturm war nun zu klein. Es musste eine neue Lösung gefunden werden.
In einer Aktennotiz vom 31.01.1939 des Bauamtes Falkenstein wird zunächst vorgeschlagen, einen Kostenvoranschlag für den Abbruch des Gebäudes schnellstmöglich zu erstellen bzw. auszuschreiben. Als Aufgabe ist der sofortige Abbruch des Feuerlöschgerätehauses mit Schlauchtrockenturm auf dem Hofe der Hans- Schemm- Schule (jetzt Gymnasium Lasallestr. - Pestalozzi Str.) vorgesehen. Dieses Gebäude ist etwa 14x10m groß, 3-4m hoch und besteht aus Eisenfachwerk, das mit Ziegeln ausgesetzt ist. Der 12m hohe Trockenturm ist ebenfalls aus Eisenfachwerk. Sollten keine Angebote im Stadtbauamt eingereicht werden, sind die Abbrucharbeiten im Kostenverzeichnis des Erweiterungsbaues der Turnhalle der Hans- Schemm- Schule zu übertragen.

1940
Das nächste motorisierte Fahrzeug der FFW war ein großer PKW mit Hänger, den wir 1940 erhielten.
Hierbei handelt es sich um einen PKW - Horch Baujahr 1935 der Horch - Werke AG Zwickau. Dieser hatte damals schon einen Hubraum von 4944 cm³ und eine Leistung von 100 PS.

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